Kosten & Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte


Für die Vereinbarung eines Erstgeprächs ( = Psychotherapeutische Sprechstunde) melden Sie sich gerne per Email oder Telefon persönlich bei mir. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Sie können sich direkt an mich wenden und brauchen keine Überweisung eines Arztes.

 

In der Sprechstunde möchte ich mit Ihnen in erster Linie gemeinsam abklären, ob und welche Art einer psychotherapeutischen Behandlung für Sie in Frage kommt. Sie erhalten die Ergebnisse dieser Sitzung schriftlich. Insgesamt können bei Bedarf bis zu 3 Sprechstundentermine à 50 Minuten durchgeführt werden.

 

Wenn ein Therapiebedarf besteht kann sich an die Sprechstunde bei mir oder bei einem anderen Therapeuten nach 2-4 "Kennlernsitzungen" á 50 Minuten (Probatorik)

- eine Akuttherapie (bis zu 12x50 Minuten),

- eine Kurzzeit- (bis zu 24x50 Minuten) oder

- eine Langzeittherapie (bis zu 60x50 Minuten) anschließen.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

 


 Privatversicherung und Beihilfe


In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Normalfall ist hierfür die Stellung eines Antrages durch mich und die Bewilligung durch einen Gutachter notwendig. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, ob Psychotherapie als Versicherungsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird.

 

Im Folgenden finden Sie eine hilfreiche Checkliste für die Abklärung der Kostenübernahme durch Ihre Private Krankenkasse zum Download.

Download
Checkliste Private Krankenkasse
Checkliste PT Privat.pdf
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Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Leistung Ziffer Faktor Kosten
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min 870 2,9 126,77€
Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34€
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 857 1,8 12,17€
Therapieantrag für die Krankenkasse / Beihilfestelle (pro angefangener Stunde)  85 2,3 67,03€
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 24 h vor Termin)     70,00€

Diese Leistungen werden grundsätzlich von Privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte prüfen Sie jedoch im Vorfeld ihre individuellen Versicherungsbedingungen.

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Ziffer, deshalb nicht erstattungsfähig.


Selbstzahler

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiesitzungen privat zu bezahlen. In diesem Fall erfolgt keine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und Sie sind auch völlig frei hinsichtlich der Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen.

Meine Vergütung richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (siehe oben)

Leistung Kosten
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min 120€
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 12,17€
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 24 h vor Termin) 70€