Gesetzlich Versicherte
Für die Vereinbarung eines Erstgeprächs ( = Psychotherapeutische Sprechstunde) melden Sie sich gerne per Email oder Telefon persönlich bei mir. Wenn
Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Sie können sich direkt an mich wenden und brauchen keine Überweisung eines
Arztes.
In der Sprechstunde möchte ich mit Ihnen in erster Linie gemeinsam abklären, ob und welche Art einer psychotherapeutischen Behandlung für Sie in Frage kommt. Sie erhalten die Ergebnisse dieser Sitzung schriftlich. Insgesamt können bei Bedarf bis zu 3 Sprechstundentermine à 50 Minuten durchgeführt werden.
Wenn ein Therapiebedarf besteht kann sich an die Sprechstunde bei mir oder bei einem anderen Therapeuten nach 2-4 "Kennlernsitzungen" á 50 Minuten (Probatorik)
- eine Akuttherapie (bis zu 12x50 Minuten),
- eine Kurzzeit- (bis zu 24x50 Minuten) oder
- eine Langzeittherapie (bis zu 60x50 Minuten) anschließen.
Die Vergütung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Normalfall ist
hierfür die Stellung eines Antrages durch mich und die Bewilligung durch einen Gutachter notwendig. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung
abgeschlossen haben. Entscheidend ist, ob Psychotherapie als Versicherungsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes
Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird.
Im Folgenden finden Sie eine hilfreiche Checkliste für die Abklärung der Kostenübernahme durch Ihre Private
Krankenkasse zum Download.
Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Leistung | Ziffer | Faktor | Kosten |
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min | 870 | 2,9 | 126,77€ |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34€ |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 857 | 1,8 | 12,17€ |
Therapieantrag für die Krankenkasse / Beihilfestelle (pro angefangener Stunde) | 85 | 2,3 | 67,03€ |
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 24 h vor Termin) | 70,00€ |
Diese Leistungen werden grundsätzlich von Privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte prüfen Sie jedoch im Vorfeld ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Ziffer, deshalb nicht erstattungsfähig.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiesitzungen privat zu bezahlen. In diesem Fall erfolgt keine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und Sie sind auch völlig frei hinsichtlich der Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen.
Meine Vergütung richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (siehe oben)
Leistung | Kosten |
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min | 120€ |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 12,17€ |
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 24 h vor Termin) | 70€ |